Küchentisch mit Laptop und einem Brief des Beitragsservice zum Rundfunkbeitrag

Unabhängiger Ratgeber

Rundfunkbeitrag — klar und ohne Behörden-Deutsch

Wer zahlt, wer wird befreit, was kostet er? Wir lotsen Sie verständlich durch den Rundfunkbeitrag — von der Befreiung bis zur Ummeldung.

Kurz erklärt

Der Rundfunkbeitrag ist eine Abgabe pro Wohnung — derzeit 18,36 € im Monat (220,32 € im Jahr, Stand Juni 2026), unabhängig davon, wie viele Personen dort wohnen und ob ein Gerät vorhanden ist. Bestimmte Gruppen können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.

Die Zahlen

Der Rundfunkbeitrag in Zahlen

18,36 €

pro Monat und Wohnung

220,32 €

pro Jahr und Wohnung

1 ×

pro Wohnung — nicht pro Person

Wobei können wir helfen?

Wählen Sie Ihr Thema

Befreiung beantragen

Wer Anspruch hat und wie der Antrag funktioniert.

Befreiung · Rentner · Studenten
Höhe & Kosten

Was der Beitrag monatlich und jährlich kostet.

18,36 € / Monat
Umzug & Ummelden

Adresse ändern und Doppelzahlung vermeiden.

Umzug · Zweitwohnung
GEZ — was ist das?

Die alte „GEZ“, der Beitragsservice und der Unterschied.

GEZ · Beitragsservice

Kostenlos & in 1 Minute

Haben Sie Anspruch auf Befreiung?

Beantworten Sie ein paar Fragen zu Ihrer Lebenssituation — der Befreiungs-Check zeigt Ihnen sofort, ob eine Befreiung oder Ermäßigung beim Rundfunkbeitrag möglich ist.

Rundfunkbeitrag: das Wichtigste auf einen Blick

Der Rundfunkbeitrag ist die Abgabe, mit der in Deutschland das öffentlich-rechtliche Programm von ARD, ZDF und Deutschlandradio finanziert wird. Anders als die frühere Rundfunkgebühr hängt er nicht mehr von Geräten ab: Seit 2013 zahlt jede Wohnung einen festen Betrag — egal, ob dort ein Fernseher steht oder nur ein Smartphone genutzt wird. Eingezogen wird der Beitrag vom Beitragsservice, den viele noch unter dem alten Namen GEZ kennen.

Für die meisten Haushalte bedeutet das: ein Beitrag pro Wohnung, derzeit 18,36 € im Monat. Wer mit mehreren Personen zusammenlebt, zahlt trotzdem nur einmal. Wie sich der Betrag pro Monat, Quartal und Jahr zusammensetzt und wie er sich entwickelt hat, lesen Sie ausführlich unter Rundfunkbeitrag Höhe. Mit unserem Beitrags-Rechner berechnen Sie Ihre persönliche Summe in Sekunden.

Nicht jeder muss den vollen Beitrag tragen. Wer Bürgergeld, Grundsicherung, BAföG oder eine vergleichbare Sozialleistung bezieht, kann sich befreien lassen; bei einer Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen „RF“ gilt ein ermäßigter Beitrag. Ob das auf Sie zutrifft, klären Sie am schnellsten mit dem Befreiungs-Check oder in unserem Ratgeber zur Befreiung.

Auch bei einem Umzug, einer Zweitwohnung oder offenen Forderungen lohnt sich der genaue Blick. Beim Wechsel der Wohnung melden Sie den Beitrag um, statt doppelt zu zahlen — wie das geht, steht unter Rundfunkbeitrag Umzug. Und falls einmal eine Mahnung ins Haus flattert, erklären wir ruhig und sachlich, welche Schritte sinnvoll sind und welcher Weg wirklich aus der Forderung führt.

Hinter dem Beitrag steht der öffentlich-rechtliche Rundfunk: ARD, ZDF und Deutschlandradio. Über die Höhe wacht eine unabhängige Kommission, beschlossen wird sie von den Bundesländern. Warum über eine Anpassung gestritten wird und wofür das Geld verwendet wird, ordnen wir im Magazin sachlich ein — ebenso aktuelle Themen rund um Medien, Pressefreiheit und Verbraucherrechte. So behalten Sie nicht nur Ihre eigene Beitragspflicht im Blick, sondern verstehen auch das System dahinter.

Wir sind ein unabhängiger Ratgeber und kein amtlicher Dienst. Das bedeutet: Wir erklären die Regeln verständlich, nennen die wichtigen Fristen und zeigen den schnellsten Weg zu Ihrer Antwort — verbindliche Auskünfte erteilt am Ende immer der Beitragsservice. Wenn Sie eine Frage haben, die hier nicht beantwortet wird, erreichen Sie uns jederzeit über das Kontaktformular.

Aus dem Magazin

Hintergrund & Einordnung

Alle Beiträge im Magazin